DSGVO konforme Lösung zum Abmahnschutz - Cookie Consent Tool - Kookietool.de

Nom... nom... nom... Cookies!

Wer kennt es nicht, das kleine blaue Monster aus der Kindheit, welches sich gern an den Keksen zu schaffen macht...? Unser Kookietool verhindert genauso, dass Kekse zum Besucher durchkommen. Nur besser und ohne Krümelei...

Kookietool bietet die Sicherheit, dass Ihre Webseite nicht in die DSGVO Falle tappt.

Ihre Vorteile
DSGVO-Konform

Unser Kookietool hält alle eingetragenen Cookies vor der Auslieferung zurück, bis durch den Besucher das Opt-In bestätigt wurde. Alle gewählten Cookies werden erst nach Bestätigung geladen.

Mehrsprachigkeit

Unser Kookietool ist in folgenden Sprachen erhältlich:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Dänisch
  • Schwedisch
Plattformunabhängig

Unser Kookietool benötigt lediglich kleine Einträge um voll funktionsfähig zu arbeiten.

Einfache Bedienung

2 Zeilen Code und schon läuft alles!

Kontrolle durch Datenschutzbeauftragten

Unser Kookietool wird durch einen Anwalt regelmässig überprüft. So ist gewährleistet, dass neue Bestimmungen umgesetzt werden!

Vorlagen

Wir bieten verschiedene Vorlagen zur Ansicht auf Ihrer Seite.

Updates

Unser Kookietool wird ständig weiterentwickelt und neue Anforderungen implementiert!

Made in Germany

Unser Kookietool wird im Norden Deutschlands entwickelt und entspricht der DSGVO.

Auf "Nummer Sicher" gehen, denn bereits 80 zufriedene Kunden vertrauen uns!
Lizenzen

Einzeldomain

€ 35.00 / Jahr
Anzahl Domains
1
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12 Monate
Updates
12 Monate
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Businesspaket

€ 55.00 / Jahr
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2
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12 Monate
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Profipaket

€ 149.00 / Jahr
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30
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12 Monate
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Agenturpaket

€ 249.00 / Jahr
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99
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FAQs

Kundenstimmen

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Matthias MatthiesAnwendungsentwicklerMatthias Matthies +49 (0) 42 82 59 59 500
Matthias KlindworthGeschäftsführerMatthias Klindworth +49 (0) 42 82 59 59 500
Samuel BroedeAnwendungsentwicklerSamuel Broede +49 (0) 42 82 59 59 500

Warum brauche ich ein Cookie Consent Tool?

DSGVO, ePrivacy-VO und EU-Cookie-Richtlinie

So gut wie jede Webseite verwendet Cookies. Diese werden benötigt um Nutzer wiederzuerkennen und ihnen den Besuch auf der Website zu vereinfachen. So müssen z.B. nicht bei jedem Besuch die Formularfelder neu befüllt werden oder die Zugangsdaten werden bereits bereitgehalten oder es wird erkannt, was der Besucher schon einmal gekauft hat.

Die EU-Cookie Richtlinie

Den rechtlichen Umgang regelt in der EU die so genannte Cookie-Richtlinie. Diese EU Cookie-Richtlinie, die eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers beim Besuch vorsieht, wurde von Deutschland aber nicht umgesetzt. Bedeutet: Allgemeine EU-Richtlinien sind nicht gleich Gesetze, sondern sollen von den EU-Mitgliedsländern umgesetzt werden. Das ist in Deutschland bis dato noch nicht geschehen, rechtlich gilt diese Cookie-Richtline bei uns also noch gar nicht.

Dafür gibt es den § 15 Abs.3 des Telemediengesetz (TMG). Dieser besagt, dass es ausreichend ist, den Besucher zu informieren und auf ein Widerspruchsrecht hinzuweisen. Das kann in einem Hinweis in einem Banner mit Link auf die Datenschutzerklärung (Vorschrift) erfolgen.

Das derzeitige deutsche Recht kennt also trotz der EU Cookie Richtline keine Pflicht, die Nutzer in die Verwendung von Cookies einwilligen zu lassen.

Um die Sache richtig kompliziert zu machen: Die EU-Kommission hat erklärt, dass die Cookie-Richtlinie in Deutschland nicht umgesetzt werden muss, da die aktuelle Regelung die Vorgaben der EU-Cookie-Richtlinie bereits erfüllt.

Das klingt seltsam, da die deutsche Regel ja keine Einwilligung (also die Bestätigung mit "Ja, ich stimme zu"), sondern nur einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht vorsieht. Daher sollte jede Webseite einen Cookiehinweis anbieten, damit kein Risiko besteht.

Die DSGVO

Seit Mai 2018 gilt allerdings die DSGVO. Jeder Webseitenbetreiber/-inhaber, die Cookies nutzen, müssen seit 2018 Ihre Datenschutzerklärung richtig formulieren. Die DSGVO verlangt, dass in der Datenschutzerklärung die Rechtsgrundlagen für das Verwenden von Cookies erklärt werden!

Die DSGVO regelt die Vorgabe für "Cookies" nicht ausdrücklich. Das sollte die ePrivacy-Verordnung tun, diese ist aber noch nicht in Kraft. Webseitenbetreiber/-inhaber können sich aktuell also nur an dem orientieren, was der EuGH dazu aktuell entschieden hat und was die einzelnen Datenschutzbehörden und die Datenschutzkonferenz vorgeben. Hierzu gibt es gelegentlich neue Urteile und Vorgaben, die schnellstens umgesetzt werden sollten.

Die ePrivacy VO

Die ePrivacy-Verordnung sollte zeitgleich mit der DSGVO in Kraft treten und die Bereiche Tracking und Cookies reglementieren. Das ist aber bis dato nicht geschehen. Aktueller Stand: 2021

Ist ein Cookie-Hinweis Pflicht? Was kann ich als Webseitenbetreiber/-inhaber tun?

Die rechtlich sicherste Antwort: Cookie-Einwilligung per Cookie Consent Tool!

Seitenbetreiber sollten die Einwilligung zur Cookie Nutzung der Besucher einholen. Der Hinweis sollte unbedingt beim ersten Aufruf der Seite eingeblendet werden, bevor auch nur ein Cookie ausgeliefert wird. Der Text für die Cookie-Einwilligung muss so konkret wie möglich aussagen, um welche Daten es geht, wofür diese genutzt werden und an wen diese Daten vielleicht weiter gegeben werden!

Der Besucher muss detailliert über die Dienste (Dienstleister) informiert werden, die Cookies setzen und Daten übertragen. Er muss ausdrücklich bestätigen, dass er dem zustimmt.

Und ganz wichtig: Vor der Zustimmung des Besuchers dürfen noch keine Daten übertragen, bzw. die Cookies gesetzt werden!

Nutzen Sie daher unbedingt unser Kookietool!

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