description-terms" /> description-terms" /> description-terms" />

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Präambel

(1) Die Firma, Kookietool - K-Evolution GmbH, Geschäftsführer Matthias Klindworth, Hamburger Strasse 6, 27419 Sittensen, Deutschland - nachfolgend "Anbieter" genannt - erbringt ihre Leistungen auf Grundlage der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für weitere künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird.

(2) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Vermarktung von Webseiten im Internet, insbesondere sog. Suchmaschinenoptimierung sowie sonstige Internetdienstleistungen und Programmierungen im weiteren Sinne.

(3) Entgegenstehende AGB des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die hier vorliegenden AGB gelten ebenfalls bei vorbehaltloser Ausführung der Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden.

(4) Abweichungen von diesen AGB sowie von Vertragsvereinbarungen bedürfen immer der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

§2 Vertragsabschluss & Vertragspartner

(1) Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige konkrete Angebot des Anbieters, in welchem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten werden. Die vom Anbieter abgegebene Angebote sind immer freibleibend.

(2) Der Kunde kann das jeweilige Angebot durch seine Erklärung in Textform binnen einer Frist von maximal 6 Wochen ab Angebotsdatum annehmen, sofern kein anderes Datum im Angebot genannt wurde. Eine spätere Annahme stellt einen Antrag auf Vertragsabschluss durch den Kunden dar. Der Anbieter behält sich die Annahme des Angebotes vor.

(3) Der Anbieter ist stets berechtigt, jeweils Subunternehmer mit der Erfüllung aller oder einzelner vertraglicher Pflichten zu betrauen.

§3 Vertragsgegenstand

(1) Der Vertragsgegenstand bemisst sich zunächst nach dem konkreten Vertragsverhältnis. Die vorliegenden AGB sollen zur Auslegung des Vertragsinhaltes dienen. Der Vertragsinhalt geht den AGB im Zweifel vor.

(2) Bei kreativen Tätigkeiten (z.B. Website-Gestaltung) werden sich der Kunde und der Anbieter stets fortlaufend über Fortgang und Ziel der Leistung absprechen. Ziel ist es, die beauftragte Leistung derart anzufertigen, dass sie den Vorstellungen des Kunden unter der Beachtung der kreativen Freiheit des Anbieters entspricht. Nach Bereitstellung der im Angebot festgelegten Anzahl an Entwürfen erfolgt vorbehaltlich einer anderen Regelung eine einmalige Korrekturphase. Die Anzahl etwaiger Korrekturschleifen sowie der Abstimmungsphasen ergibt sich im Übrigen aus dem Angebot.

(3) Bei kreativen Tätigkeiten besteht Gestaltungsfreiheit welche lediglich durch explizite und zum Vertragsgegenstand gewordene Vorgaben des Kunden eingeschränkt wird. Mängelansprüche und Reklamationen im Hinblick auf Gestaltungselemente sind ausgeschlossen. Wird die Gestaltung vom Kunden nach den im Angebot vorgesehenen Korrekturphasen weiterhin bemängelt, ist der Anbieter nur gegen eine gesonderte Vergütung zur wiederholten Leistung verpflichtet.

(4) Leistungen im Bezug auf Suchmaschinenplatzierungen und Werbungen verlaufen beim Anbieter stets nach dem Schema "Analyse, Beratung, Optimierung, Platzierung, Aktualisierung, Analyse...".

(5) Im Rahmen von Media- und Ad-Schaltungen wird in einem Briefing mit dem Kunden die Werbestrategie besprochen. Der Kunde ist verantwortlich für die Freigabe der ausgewählten Werbetexte und Keywords.

(6) Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt der Anbieter nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet der Anbieter dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

(7) Die Buchung von Ad Impressions, Page Impressions, Clicks, usw. für einen bestimmten Zeitraum beruht auf Erfahrungswerten des Anbieters und seiner Zulieferer. Sollte der gebuchte Umfang verbindlich zugesagt bzw. garantiert sein und nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums ausgeschöpft werden, verlängert sich der Zeitraum der Schaltung bis zur Erreichung des vereinbarten Buchungsvolumens. Abweichungen von bis zu 15 % gelten als geringfügig bzw. nicht als Mangel oder Übererfüllung. Mögliche Beanstandungen der Medialeistung hat der Kunde dem Anbieter innerhalb von 48 Stunden nach Schaltung in Textform mitzuteilen.

(8) Eine durch den Anbieter erbrachte Suchmaschinenoptimierung orientiert sich an der Marktüblichkeit bei Erstellung der vertraglichen Leistung. Naturgemäß können sich die Voraussetzungen für eine gute Suchmaschinen-Sichtbarkeit schnell und auch ohne Vorankündigung ändern. Weiterhin sind nicht alle Faktoren einer Optimierung allein softwareseitig abbildbar; vielmehr wird eine Contentseitige Unterstützung erforderlich. Eine Haftung für eine gute Platzierung in einer Suchmaschine kann daher nicht übernommen werden.

(9) Bei der Suchmaschinenoptimierung stimmen sich alle Parteien über zu optimierende Faktoren ab. Der Anbieter schlägt dem Kunden die Optimierungen vor. Für die Auswahl der gewünschten Optimierung ist der Kunde verantwortlich.

(10) Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Anbieter im Rahmen der Gewährleistung nicht dazu verpflichtet, (Software-)Updates oder Upgrades zu seinen Leistungen zu erbringen oder den Vertragsgegenstand sonst auf einem aktuellen Stand zu halten, insbesondere auch dann nicht, wenn sich Produkte Dritter ändern.

(11) Support-Leistungen nach Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Kunden, sind, soweit sie nicht vertraglich umfasst sind, gesondert zu vergüten. Regelmäßig sind hiervon Rückfragen des Kunden, Unterstützungsleistungen des Anbieters usw. umfasst.

(12) Vertragsinhalt können auch zusätzliche Dienste und Funktionen Dritter sein. Hinsichtlich dieser Leistungen gelten dann ergänzend die AGB des Dritten.

§4 Auftragsabwicklung & Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat dem Anbieter unverzüglich alle Informationen sowie Unterlagen bereitzustellen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere auch Informationen zu seinem bestehenden EDV-System, beabsichtigten Hardware-Erweiterungen oder funktionale Aspekte. Die Angaben werden vom Anbieter nicht auf ihre Richtigkeit überprüft.

(2) Wünscht der Kunde, Optimierungen selbst einzubinden oder gibt er die erforderlichen Zugänge für den Anbieter nicht frei, wird der Anbieter dem Kunden die zu optimierenden Inhalte für die eigene Einbindung zur Verfügung stellen.

(3) Sofern der Kunde die Einbindung der Leistungen des Anbieters durch den Anbieter wünscht, hat er dem Anbieter insbesondere Zugang zu seinen Datenbanken und Webseiten sowie auf sonstige für die Vertragserfüllung notwendige Systeme (Tracking-Tools o.ä.) zu gewähren. Gleiches gilt, wenn ein Einpflegen etwaiger Leistungen oder Inhalte durch den Anbieter auf der Website des Kunden aus anderen Gründen nicht möglich sein sollte.

(4) Der Kunde wird zu optimierende Texte, Suchbegriffe und / oder Suchbegriffskombinationen entweder bereitstellen oder aus einer vom Anbieter getroffenen Vorauswahl auswählen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Fotos, Logos, Datensätze etc.) sowie von ihm ausgewählte Suchbegriffe auf eventuell bestehende Urheber-Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Wird der Anbieter wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Anbieter schad- und klaglos.

(6) Sofern der Anbieter Software von Dritten zur Herstellung des Vertragsgegenstandes verwendet und / oder dies auf Wunsch des Kunden geschieht, hat der Kunde für eine Lizenz zur Nutzung selbst Sorge zu tragen. Der Leistungsumfang ist abhängig vom jeweiligen Funktionsumfang des Dritt-Produktes.

(7) Soweit Verträge über Fremdleistungen für den Kunden Namens sowie auf Rechnung des Anbieters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich hieraus ergeben.

(8) Erforderliche Änderungen der Daten des Kunden, die im Rahmen eines laufenden Auftrages die Abwicklung des Auftrages beeinflussen oder erbrachte Leistungen betreffen hat der Kunde dem Anbieter ohne schuldhaftes zögern mitzuteilen.

(9) Kommt der Kunde seinen Pflichten weder unmittelbar noch trotz einer etwaig gesetzten Frist nicht nach, kann der Anbieter seine Dienstleistungen nicht oder nur eingeschränkt erbringen. Dies hat zur Folge, dass die Optimierungsmaßnahmen gar nicht oder nur sehr verzögert zum Tragen kommen. Der Anbieter behält sich eine Kündigung und Abrechnung der Tätigkeit in diesem Falle vor.

(10) Der Anbieter ist ab Vertragsschluss berechtigt, mit der Ausführung der vertraglichen Leistung unverzüglich zu beginnen.

(11) Unabhängig vom konkreten Auftragsverhältnis bleibt der Anbieter berechtigt, Erkenntnisse und sonstiges Know-How welches er aus dem Projekt mit dem Kunden erhält, auch in andere Projekte einfließen zu lassen; es sei denn es handelt sich um Inhalte zu deren Geheimhaltung sich der Anbieter explizit verpflichtet hat.

§5 Leistungsänderungen

(1) Änderungen bei laufenden Aufträgen können unter Umständen Kosten verursachen. Der Kunde sollte den Anbieter bei Erkennen einer erforderlichen Änderung so schnell wie möglich kontaktieren. Ebenso wird sich der Anbieter verhalten.

(2) Der Anbieter wird mitteilen welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben kann. Die Vertragsparteien werden sich über den Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und ggfls. eine Nachtragsvereinbarung schließen. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

(3) Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Der Anbieter wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

(4) Für Verzögerungen, rechtliche oder technische Probleme oder sonst nachteilige Auswirkungen auf den Leistungsgegenstand eines Projekts haftet der Anbieter nicht, wenn sich der Kunde über den Vorschlag zur Leistungsänderung durch den Anbieter hinweggesetzt hat.

(5) Wünscht der Kunde eine Pausierung des Projektes, so ist der Anbieter berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen. Der Anbieter wird dem Kunden mitteilen, ob die Pausierung Auswirkung auf den möglichen Erfolg der geplanten Leistung haben kann.

§6 Abnahme

(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden eine oder mehrere Zwischenabnahmen von abgrenzbaren Teilen der zu erbringenden Leistung zu verlangen (Zwischenabnahme). Der Kunde ist verpflichtet, die im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung nach Aufforderung durch den Anbieter abzunehmen. Die Abnahme darf nicht aus Gründen des Geschmacks verweigert werden.

(2) Aufforderungen zu einer Abnahme und die Abnahmen selbst können in Textform (E-Mail) erfolgen.

(2) Korrekturvorlagen sind vom Kunden sorgfältig zu überprüfen. Fehler-Korrekturen sind deutlich zu kennzeichnen. Etwaige grundsätzliche oder spätere Änderungswünsche können Kosten verursachen.

(3) Mit der Meldung der Fertigstellung einer (Teil-)Leistung oder im Falle der Endabnahme ist der Kunde verpflichtet, eine Prüfung der (Teil-)Leistung vorzunehmen, ob die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden.

(4) Erachtet der Kunde die erbrachten Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er Beanstandungen dem Anbieter ohne schuldhaftes zögern nachvollziehbar und in Textform mitzuteilen. Diese Mitteilung muss so konkret sein, dass der Anbieter ohne weitere Rückfrage beim Kunden die Ausbesserung der Leistung vornehmen kann. Werden die abzunehmenden Leistungen in einem Vor-Ort-Termin vorgestellt und besprochen, hat der Kunde binnen einer Frist von 7 Tagen nach dem Termin in Textform mitzuteilen, falls er die Leistungen nicht abnimmt, sofern nicht zwischen den Parteien im Termin ein anderes Vorgehen einvernehmlich besprochen wurde. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten die vorgestellten Leistungen als abgenommen.

(5) Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb einer vom Anbieter in Textform gesetzten angemessenen Frist nach Übergabe vornimmt oder diese verweigert oder wenn die Leistung von dem Kunden im vorgesehenen Rahmen genutzt wurde.

(6) Beanstandet der Kunde Leistungen fristgemäß, wird der Anbieter eine Nachbesserung vornehmen. Die Nachbesserung richtet sich nach den Vorgaben des Kunden, wenn die Beanstandung des Kunden derart konkret erfolgte, dass wir die Leistung ohne weitere Nachfrage beim Kunden ausbessern können. Erfolgt die Beanstandung nicht derart konkret, ist von dem Anbieter lediglich eine branchenübliche Nachbesserung nach eigenem Ermessen auszuführen.

§7 Preise

(1) Kosten und Preise ergeben sich aus dem Angebot.

(2) Ist keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, oder wird der Leistungsumfang der vertraglich vereinbarten Leistung überschritten, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung gemäß der im Angebot genannten Preise zu entrichten.

(3) Auslagen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede gesondert zu erstatten.

(4) Der Honoraranspruch des Anbieters entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Anbieter ist berechtigt, in angemessenen Zeitabständen Abrechnungen nach dem jeweiligen geleisteten Arbeitsaufwand und den angefallenen Auslagen vorzunehmen.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

(6) Für alle Arbeiten des Anbieters, die aus einem vom Kunden zu vertretenen Grund nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt dem Anbieter eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Anbieter zurückzugeben.

(7) Wiederkehrende Leistungen rechnet der Anbieter monatlich ab. Nach Ermessen des Anbieters kann auf ein abweichendes Abrechnungsintervall umgestellt werden.

(8) Fehlt es an vertraglichen Abreden, so beruft sich der Anbieter für die Vergütungsvorgaben eines einschlägigen Branchenverbandes.

(9) Preise verstehen sich, soweit nicht anders bezeichnet, in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§8 Zahlungen

(1) Zahlungen können vereinbarungsgemäß per Einzugsermächtigung Überweisung oder Paypal erfolgen. Abrechnungen per Rechnung werden nur bei gesonderter Vereinbarung akzeptiert. Rechnungsstellungen erfolgen nach Absprache für zu erbringende Leistungen. Besteht keine Absprache erfolgt die Zahlung im Voraus. Bis zur Zahlung besteht ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Leistungen des Anbieters.

(2) Wird der zu zahlende Betrag durch den Anbieter bei dem Kunden eingezogen, so gilt abweichend von der gesetzlichen Regelung, dass die Vorabinformation (Pre-Notification) dem Kunden einen bis drei Tage im Voraus vorliegen muss.

(3) Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig und werden entsprechend vom Anbieter eingezogen. Ein Zahlungseingang liegt mit Gutschrift auf dem Konto des Anbieters vor.

(4) Einrichtungsgebühren sind sofort nach Vertragsschluss fällig. Monatliche Gebühren sind auch ohne anderweitige Klarstellung fällig zum letzten Tag des Monats an dem die Leistung zu erbringen ist.

(5) Sollte der Kunde mit der Zahlung von insgesamt zwei Raten im Verzug sein, werden die für die gesamte Laufzeit anfallenden Kosten sofort fällig. Im Falle des Verzuges ist der Anbieter ferner berechtigt, Jahres-Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, zu verlangen sowie Lieferungen oder sonstige Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen zurückzubehalten.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn der Anbieter die Gegenforderung anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt oder unstreitig ist. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften aus einer Geschäftsverbindung mit dem Anbieter. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden. Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

(7) Der Anbieter behält sich vor, im Falle des Verzugs sowie für die Bearbeitung von Mahnungen eine Pauschale in Höhe von 15,00 EUR je notwendigem Schreiben zu erheben. Ferner bleibt im Falle des Verzuges jederzeit nach Wahl des Anbieters die Einschaltung juristischer Hilfe (Rechtsanwalt oder Inkassobüro) zur Verfolgung von Forderungen vorbehalten.

(8) Als Zahlungsbedingung gilt "sofort nach Eingang" als vereinbart.

§9 Daten des Kunden / Daten auf der Website des Kunden

Der Kunde ist für sämtliche Daten auf seinen Websites und Servern selbst verantwortlich. Unabhängig davon, ob der Anbieter an Teilen der Daten mitgewirkt hat, übernimmt der Kunde infolge seiner Abnahme der Leistungen auch im Verhältnis zum Anbieter die volle Verantwortung für Daten auf seinen Websites und Servern. Der Kunde ist insoweit allein für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgehaltenen Inhalte seiner Seiten sowie für die von ihm gelieferten Informationen, insbesondere der Suchbegriffe, Keywords, zu optimierenden Begriffe und Texte, alleine verantwortlich. Gleiches gilt für den Schutz der Rechte und der Freiheit Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Dies gilt auch für vom Kunden ausgewählte Suchbegriffe, Keywords, zu optimierender Begriffe und Texte, die auf einen Vorschlag des Anbieters im Rahmen der Analysephase zurückgehen.

§10 Datenschutz

(1) Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen - insbesondere des Bundesdatenschutz-gesetzes (BDSG), des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) und der Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) - werden von dem Anbieter in ihrer jeweils geltenden Fassung eingehalten. Mitarbeiter werden nur dann Kenntnis von den Zugangsdaten oder Zugriff auf vom Kunden gespeicherte Daten erhalten, wenn dies zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses zwingend notwendig ist.

(2) Der Kunde willigt mit Vertragsschluss darin ein, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person beim Anbieter und seinen Erfüllungsgehilfen gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen o.ä. notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können.

(3) Der Kunde ist Auftraggeber im Sinne des Datenschutzrechtes. Soweit erforderlich wird der Anbieter dem Kunden die erforderlichen Dokumente für die Auftragsdatenvereinbarung unterzeichnen. Der Anbieter geht davon aus, dass der Kunde diese Notwendigkeit mitteilt und dem Anbieter entsprechende Vereinbarungen zusendet.

§11 Lieferung & Termine

(1) Frist-Terminabsprachen, insbesondere solche, durch deren Nichteinhaltung eine Partei gemäß § 286 Abs. 2 ohne Mahnung in Verzug gerät, sind schriftlich festzuhalten und/oder zu bestätigen. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Informationen, Freigaben, etc.) ordnungsgemäß erfüllt hat.

(2) Sind vom Anbieter Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt und zwar für die Dauer der Verzögerung.

(3) Soweit eine nicht entschuldigte Verzögerung der vertraglich vereinbarten Ausführungs- und Fertigstellungsfristen eingetreten ist, ist der Kunde erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt, wenn er dem Anbieter eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Anbieter.

§12 Vertragslaufzeit & Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ergibt sich aus der konkreten vertraglichen Vereinbarung. Im Rahmen dieser Frist können beide Parteien den Vertrag ohne Angabe von Gründen ordentlich zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss an den Anbieter übersandt werden. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Zugang der Kündigung an.

(2) Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit.

(3) Den Parteien bleibt das Recht auf außerordentliche Kündigung vorbehalten.

(4) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Anbieter berechtigt, die Leistung bis zum Ende der Vertragslaufzeit wie vertraglich geschuldet weiter auszuführen, es sei denn der Kunde stellt den Anbieter hiervon frei. Eine Freistellung entbindet den Kunden nicht davon, die vereinbarte Vergütung für die Leistung des Anbieters zu zahlen. Nach Vertragsende erlischt die Dienstleistungsverpflichtung sofort.

§13 Urheberrecht & Markenrecht

(1) Alle schöpferischen Leistungen des Anbieters bzw. von ihr eingeschalteter Dritter einschließlich jener aus Präsentationen, auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum des Anbieters, auch wenn sie gesondert berechnet werden.

(2) Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung der vertragsgemäß erstellten Inhalte zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang, insbesondere soweit sich der Zweck aus dem Angebot bzw. dem Vertrag ergibt. Im Falle einer Lizenzzahlung bei Miete endet das Nutzungsrecht mit Einstellung der Lizenzzahlung, bei Kauf einer Lizenz zur Installation endet das Nutzungsrecht nie.

(3) Änderungen von Leistungen des Anbieters, wie z. B. deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für den Kunden tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters und -soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind- des Urhebers zulässig. Daneben bleibt eine übliche Nutzung von z.B. erstellten Websites selbstverständlich als Vertragsgegenstand gestattet.

(4) Der Anbieter ist bei der Erstellung von Software oder sonstigen IT-Projekten (Websites, Datenbanken etc.) nicht zur Überlassung der Software in einem quelloffenen Zustand oder der dazu gehörigen Entwicklungsdokumentation verpflichtet. Dem Kunden ist es nicht gestattet, in den Quellcode der erstellten Software einzugreifen oder diesen zu Dekompilieren, es sei denn, es liegt eine Ausnahme nach dem Urheberrechtsgesetz vor oder es ist explizit im Angebot oder Auftrag genannt.

(5) Weitere Nutzungsbedingungen zur Nutzung von Software des Anbieters sind den jeweiligen Nutzungsbedingungen zu entnehmen und werden fallweise zusätzlich mitgeliefert.

(6) Der Kunde hat seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der Vertragsbedingungen und des Urheberrechts gegenüber dem Anbieters zu verpflichten. Insbesondere hat der Kunde seine Mitarbeiter aufzufordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen des Programms oder der Benutzerunterlagen anzufertigen. Verletzt ein Mitarbeiter des Kunden das Urheberrecht des Anbieters, ist der Kunde verpflichtet, an der Aufklärung der Urheberrechtsverletzung mitzuwirken, insbesondere den Anbieter unverzüglich über die entsprechenden Verletzungshandlungen in Kenntnis zu setzen.

(7) Sofern Leistungen Dritter in der Leistung des Anbieters genutzt werden, die unter eine sogenannte freie Lizenz (zB GNU-Lizenz) fallen, besteht gleichwohl kein Recht des Kunden, die Leistungen des Anbieters ebenfalls als freie Leistungen zu deklarieren, an Dritte weiterzugeben oder sonst dem öffentlichen Zugriff Dritter zugänglich zu machen.

(8) Für den Inhalt seiner Webseite ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Telemedien-, Presse-, Marken-, Wettbewerbsrecht und das Recht am eigenen Bild sowie anderer möglicher Rechtsgebiete.

(9) Unabhängig vom konkreten Auftragsverhältnis bleibt der Anbieter berechtigt, Erkenntnisse und sonstiges Know-How welches er aus dem Projekt mit dem Kunden erhält, auch in andere Projekte einfließen zu lassen; es sei denn es handelt sich um Inhalte zu deren Geheimhaltung sich der Anbieter explizit verpflichtet hat.

§14 Gewährleistung, Rügeobliegenheit, Leistungsstörung & Haftung

(1) Die Gewährleistungsfrist für die durch den Anbieter erbrachten Dienstleistungen, beträgt zwölf Monate, es sei denn ein Mangel wurde arglistig verschwiegen.

(2) Der Kunde hat (vollständig) erbrachte Leistungen unverzüglich nach Ablieferung, soweit nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange üblich, zu untersuchen und dem Anbieter unverzüglich Anzeige zu machen wenn sich ein Mangel zeigt. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Die Vorschriften zur Rügeobliegenheit finden keine Anwendung, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Die Regelungen zur Abnahme der Leistung gehen vor.

(3) Der Kunde wird den Anbieter bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach allen Kräften unterstützen und vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig sichern. Die Darlegung von Mängeln hat so zu erfolgen, dass der Mangel mit angemessenem Aufwand vom Anbieter reproduzierbar und identifizierbar ist. Nicht reproduzierbare und einmalige Fehler stellen keinen Mangel der vertraglichen Leistung dar. Können Mängelbeseitigungen nur durch Mitwirkung des Kunden durchgeführt werden, kann der Anbieter nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlung gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten.

(4) Im Falle eines Mangels steht dem Anbieter die Wahl der Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung wird unabhängig von der Anzahl der Versuche innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Das Recht zur Selbstvornahme steht dem Kunden nicht zu. Kann ein Mangel auch nach zwei wiederholten Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von vier Wochen nicht behoben werden, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche erwachsen dem Kunden nicht. Der Anbieter kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde die für die Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und die ausstehende Vergütung unter Berücksichtigung des Mangels nicht unverhältnismäßig hoch ist.

(5) Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen nicht bei Mängeln, die mittelbar oder unmittelbar auf Lieferungen und Leistungen des Kunden bzw. vom Kunden gelieferte Inhalte zurückgehen sowie dann, wenn der Kunde Änderungen an der von uns erbrachten Leistung vorgenommen hat oder durch Dritte vornehmen lässt, es sei denn, diese Änderungen waren ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels.

(6) Bei Ereignissen höherer Gewalt, die von keiner Partei zu vertreten sind, haftet keine Partei der anderen für eine dadurch entstandene Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistung.

(7) Dem Kunden ist bekannt, dass die meisten Suchmaschinenanbieter nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten aus ihrem Suchangebot zu löschen oder den Suchalgorithmus zu ändern. Für eine solche Vorgehensweise kann der Anbieter keine Haftung übernehmen.

(8) In keinem Fall haftet der Anbieter für Sachaussagen über Produkte, Leistungen oder geschäftliche Verhältnisse, die von dem Kunden stammen oder die dieser gebilligt hat. Der Anbieter wird auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern ihm diese bei der Tätigkeit bekannt werden; eine diesbezügliche Pflicht das Vorliegen derartiger Risiken zu überprüfen besteht jedoch nicht. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Ungeachtet dessen ist der Anbieter berechtigt, eine Leistung bei erheblichen rechtlichen Risiken abzulehnen.

(9) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, mithin auf den Auftragswert. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der Haftungsbeschränkung unberührt. Die Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(10) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(11) Sofern der Anbieter im Namen und für Rechnung des Kunden gegenüber Dritten auftritt, findet eine Haftung für Mängel der Leistung des Dritten zu Lasten des Anbieters nicht statt. Der Anbieter wird erforderlichenfalls Rechte gegen Dritte an den Kunden abtreten.

(12) Im Falle der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder von Urheberrechten, die auf dem Verschulden des Anbieters beruhen, darf der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über Dritte zu informieren, die wegen unserer Leistung Ansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen und in diesem Fall nicht ohne Rücksprache mit uns in Kommunikation mit dem Dritten zu treten.

(13) Der Anbieter haftet im Übrigen nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der vorgeschlagenen oder durchgeführten Maßnahmen. Dem Kunden ist insoweit bewusst, dass die Platzierung der zu optimierenden Webseite in den Suchmaschinen nicht vom Anbieter garantiert werden kann, da dies einzig im Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenbetreibers liegt. Dem Kunden ist auch bewusst, dass sich erreichte Platzierungen jederzeit ändern können, bspw. aufgrund von durchgeführten Suchalgorithmus-Änderungen durch die Suchmaschinenbetreiber.

(14) Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten des Anbieters.

(15) Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten auch für Mängelansprüche.

(15) Der Anbieter kann keine Gewährleistung für ein unterbrechungs- und störungsfreies Funktionieren der Dienste und Funktionen, die von Dritten bereitgestellt werden (zB Suchmaschine, Online-Tools, Social Media Seiten usw.) geben.

(16) Bei eingesetzten Drittprodukten (CMS, Tools) kann eine Gewährleistung nicht für die Aktualität von Drittprodukten übernommen werden. Ebenfalls stellt es keinen Gewährleistungsfall dar, wenn Drittprodukte derart geändert werden, dass die ursprünglich brauchbaren Produkte durch ein Update unbrauchbar oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Die Anpassungen aufgrund von Änderungen an Drittprodukten sind gesondert zu vergüten.

(17) Der Anbieter entschädigt den Kunden nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung (auch aus Gründen einer Suchmaschinenrichtlinienübertretung) seiner Webseite, seitens einer oder mehrerer Suchmaschinen, da dies einzig im Ermessen der Suchmaschinenbetreiber liegt.

(18) Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter, auch aus dem Titel der Produkthaftung gegen den Auftraggeber, ist auf jeden Fall ausgeschlossen.

§15 Geheimhaltung & Referenzen

(1) Der Kunde wird alles ihm durch die Arbeit des Anbieters zufließendes Know-How, sowie jedwede Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse für sich behalten und seine Arbeitnehmer und freiberuflichen Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen vertraglich hierzu verpflichten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Informationen handelt, die allgemein bekannt sind. Die Geheimhaltung greift insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologien der Suchmaschinen sowie für solche Informationen, welche die allgemeine Vorgehensweise oder die Korrespondenz mit dem Anbieter betreffen. Diese Verpflichtung gilt zudem auch für zwei Jahre nach Vertragsende.

(2) Zu Werbezwecken darf der Anbieter den Kunden als Referenzkunden benennen. Der Anbieter hat das Recht, den Kunden auf seinen Internetseiten, in Social Media Kanälen, in Pressemeldungen, in Printprojekten, in Rahmen von Vorträgen oder in sonstigen Medien, sofern dies der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich untersagt, zu nennen und das Logo des Kunden zu benutzen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter auch die Ergebnisse der Leistungserbringung oder Teile hiervon als Referenz zur Eigenwerbung und zur Kundenberatung unentgeltlich nutzen darf. Der Anbieter bleibt in jedem Fall, auch wenn dem Kunden das Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, alle Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

§16 Erfüllungsort & Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

(2) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist Gerichtsstand für die Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, der Sitz des Anbieters.

§17 Schlussbestimmungen

(1) In diesem Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen geregelt.

(2) Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam oder nichtig, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. In diesem Fall werden sich die Parteien auf wirksame Ersatzbestimmungen einigen, die den unwirksamen Bestimmungen in deren Regelungsintentionen und in deren wirtschaftlichen Aus-wirkungen möglichst nahe kommen. Für unbeabsichtigte Regelungslücken gilt das Vorstehende entsprechend.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind schriftlich zu dokumentieren.

(4) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.4.1980, UNCITRAL-Kaufrecht) und des am Sitz des Kunden geltenden internationalen Normenkollisionsrechts sowie der Bundesrepublik Deutschland (für die BRD - Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).

(5) Vorbehaltlich eines abweichenden - nach deutschem Recht - ausschließlichen Gerichtsstandes, vereinbaren die Parteien den Sitz des Anbieters als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Der Anbieters bleibt berechtigt, Klagen gegen den Kunden bei dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gerichts zu erheben.

(6) Bei Unklarheiten oder Widersprüchen gilt, dass zunächst die jeweiligen Aufträge, nebst Leistungsbeschreibung Vorrang haben und sodann diese AGB.

(7) Stand dieser AGB: 01.02.2021

Software-Nutzungsvereinbarung §1 Präambel

Der Hersteller ist Inhaber der Lizenzrechte und Vermarktungsrechte der Software"CCM19" und etwaigen Einzelmodulen und der Dokumentation.

Der Kunde ist der Käufer der Software und der damit verbundenen Nutzungsrechte, die nachfolgend aufgeführt werden.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung der vom Hersteller erworbenen Software in der jeweilig bestellten Version und die Einräumung eines Benutzungsrechtes der Software zu den Bedingungen dieses Vertrages.

Der Hersteller stellt die Programme in maschinenlesbarer Form mit der Benutzer-Dokumentation zur Verfügung.

Die Dokumentation kann in schriftlicher Form auf Papier vorliegen oder als maschinenlesbares Dokument ausgeliefert werden.

Die Nutzung der Software ist nur nach erfolgter Anerkennung der Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung möglich. Mit der Nutzung der Software erklärt der Kunde ausdrücklich, diese Nutzungsvereinbarung gelesen und anerkannt zu haben.

§ 3 Nutzungsrecht beim Kauf

Der Hersteller räumt dem Kunden das nicht übertragbare, persönliche, nicht ausschließliche und beim Kauf zeitlich nicht begrenzte Recht zur Benutzung der vom Hersteller erworbenen Software und der zu dieser Software gehörigen Benutzer-Dokumentation gemäß den Bedingungen dieses Vertrages ein. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten die Benutzung der Software zu gestatten.

Der Kunde trägt die Verantwortung für die Benutzung der Software und für die damit erzielten Ergebnisse.

Der Kunde ist ferner für die Auswahl und den Gebrauch anderer Software, Hardware und Leistungen im Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Software verantwortlich, d.h. der Kunde hat selbst für die notwendige Kompatibilität zu sorgen.

§ 4 Umfang des Benutzungsrechtes

Unter der Benutzung ist das Laden und Ausführen des Programms von Servern in der aktuell vom Hersteller unterstützten Systemumgebung sowie die Verwendung zur Lösung von Aufgaben zu verstehen. Der Kunde darf die Software nur zur eigenen Nutzung verändern, bearbeiten aber nicht vervielfältigen (ausgenommen ist die Herstellung einer Sicherungskopie) und Dritten den Quellcode nicht zugänglich machen. Er darf das Programm nicht benutzen, um eine gleiche oder im Wesentlichen gleichartige Software zu erzeugen.

§ 5 Rechte an der Software

Der Kunde erkennt an, dass ihm an der Software keine anderen wie die in diesem Vertrag vereinbarten Rechte zustehen und alle übrigen Rechte, insbesondere alle Verwertungs- und Verfügungsrechte über die Software, ausschließlich dem Hersteller zustehen.

§ 6 Gewährleistung

Der Hersteller macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass eine fehlerfreie Arbeitsweise in allen Anwendungen und Kombinationen garantiert werden kann.

Der Hersteller garantiert jedoch, ständig an der Verbesserung der Software zu arbeiten und ist für jede Fehlermeldung dankbar.

Der Hersteller leistet Gewähr dafür, dass die Software gemäß der aktuell freigegebenen Dokumentation und in der aktuellen Systemumgebung verwendet werden kann und die Funktionen erfüllt, die dort genannt sind.

Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn der Vertragsgegenstand nicht mit den allgemein bekannt gegebenen und bei Versand oder Download des Vertragsgegenstandes gültigen Dokumentationen übereinstimmt, obwohl der Vertragsgegenstand unter den bekannt gegebenen Einsatzbedingungen benutzt wird.

Soweit es das anwendbare Recht gestattet, ist die Gewährleistung auf 6 Monate nach Lieferung der Software beschränkt, ausgenommen, es wurde ein gesonderter Vertrag über die weitere Wartung der Software abgeschlossen. Sollte innerhalb der 6 Monate nach Lieferung keine Mängelrüge von Seiten des Kunden erfolgen, hat dieser die Software als mängelfrei abgenommen.

Der Hersteller wird Software, für welche innerhalb von 6 Monaten nach deren Installation ein Mangel im Sinne des obigen Punktes gerügt wird, entweder gegen eine mangelfreie Kopie austauschen oder den Mangel beseitigen, vorausgesetzt, dass:

1. die Software stets ordnungsgemäß und auch übereinstimmend mit den Anleitungen verwendet wurde,

2. die Software nicht bearbeitet, weiter entwickelt oder mit anderer Software, außer über die frei gegebenen Schnittstellen, verknüpft wurden,

3. der gerügte Mangel beim Hersteller reproduzierbar ist;

4. die in der aktuellen Dokumentation genannten Systemumgebung ausreichend konfiguriert ist (z. B. Betriebssystem, PHP/MySQL-Versionen).

Der Hersteller leistet keine Gewähr dafür, dass alle Programmfehler beseitigt werden können; weiteres nicht für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind. Der Hersteller haftet nicht für Fehler oder Schäden, die auf Fehler im Server-Betriebssystem oder in verwendeten Browsern zu Bedienung der Software zurückzuführen sind.

Ausdrücklich vermerkt sei in diesem Zusammenhang, dass für Fehler, die in Folge von Veränderungen bzw. Anpassungen des Programmes durch den Kunden selbst auftreten, keinesfalls Gewähr oder Schadenersatz geleistet wird.

Vermutet der Kunde einen Mangel, der unter die Gewährleistung fällt, in der Software, hat er den Hersteller unverzüglich zu informieren und ihm eine genaue Beschreibung des Fehlers zuzusenden.

Der Hersteller analysiert die vom Kunden übersandten Information und führt die erforderlichen Korrekturen an der Software durch oder unternimmt andere Maßnahmen, die nach seinem Ermessen zur Vermeidung und/oder Verhinderung solcher Fehler in der Software geeignet erscheinen.

Er sendet dem Kunden das korrigierte Programm und/oder eine Liste der von ihm zu ergreifenden Maßnahmen.

Stellt der Hersteller fest, dass vermutete Fehler der Software nicht unter die Gewährleistung fallende Mängel sind, dass sie auf Eingabefehler oder unsachgemäßen Einsatz der Software zurück zu führen sind oder ihre Ursache in der Hardware haben, kann er für die zur Untersuchung der vermuteten Fehler aufgewendete Personal- und Rechnerzeit ein angemessenes Entgelt und die damit in Verbindung stehenden Spesen verrechnen. Der Kunde hat diese zu den aktuell gültigen Verrechnungssätzen zu vergüten, sofern keine individuellen Verrechnungssätze vereinbart wurden.

§ 7 Voraussetzungen zur Nutzung der Software

Der Kunde gewährleistet die nachgenannten technischen Voraussetzungen zur Installation, dem störungsfreien Betrieb und der Nutzung der Software.

Webserver mit PHP Version 7.2 oder höher

eine MySQL-Datenbank Version 5.0 oder höher

E-Mail-System

Nutzung der Software mittels Web-Browser Firefox Version 30.0 oder höher, Chrome Version 32.0 oder höher, Internet Explorer Version 9.0 oder höher jeweils mit aktiviertem JavaScript.

§ 8 Schadenersatz & Produkthaftung

Der Hersteller haftet ausschließlich für Schäden, so weit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. In jedem Fall ist der Schadensersatz auf den größeren der folgenden Beträge beschränkt:

(1) das Entgelt für die Software, die den Schaden verursacht hat, oder in direkter Beziehung dazu steht. Maßgebend ist das bei der Entstehung des Anspruches gültige Entgelt.

(2) Bei Wartungsverträgen ist die Höhe des Schadenersatzes auf das durchschnittliche Jahresentgelt begrenzt.

Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter, auch aus dem Titel der Produkthaftung gegen den Auftraggeber, ist auf jeden Fall ausgeschlossen.

Der Hersteller haftet für Schäden, die seine Gehilfen bzw. Dienstnehmer verursachen nur insofern, als der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig verursacht wurde, die zur Erfüllung der Vertragspflichten unumgänglich nötig war.

Schadenersatz für Daten- oder Softwarezerstörung erfolgt in jedem Fall nur, soweit der Kunde seinen Pflichten zum ordnungsgemäßen Betrieb eines Rechenzentrums (z. B. dokumentierte Datensicherung und Auslagerung in mindestens drei Generationen) nachgekommen ist. Das gilt auch dann, wenn der Hersteller zuvor auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

Der Hersteller haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden, welche irgendwie im Zusammenhang mit bzw. als Folge von Resultaten der Software stehen. Der Kunde und seine Dienstnehmer bleiben verantwortlich für die Überprüfung der mit der Software erzielten Ergebnisse und die Haftung. Der Hersteller ist beschränkt auf die Behebung von Fehlern und Mängel der erworbenen Software gemäß den Bestimmungen des Vertragspunktes.

Der Kunde allein ist für die Kontrolle der Eingabe der Daten für die Software und der daraus resultierenden Ausgabedaten verantwortlich und hat den Hersteller für alle Schadenersatzansprüche, einschließlich solcher für Unterlassungen des Herstellers, welche sich auf den Gebrauch der Programme oder der mit ihnen gewonnenen Daten stützen oder irgendwie damit zusammen hängen, schadlos zu halten.

Der Hersteller haftet ebenfalls nicht für Schäden oder Datenverluste, die auf Ausfälle oder Fehler des Web-Servers (einschließlich PHP und MySQL), auf dem die Software läuft, zurückzuführen sind oder auf Fehler in der verwendeten Browser-Software sowie deren Gastsystem.

§ 9 Datensicherung

Es fällt in die Verantwortung des Kunden, Datenverluste durch die Anfertigung regelmäßiger Datensicherungen zu vermeiden.

§ 10 Dauer der Vereinbarung

Der Hersteller räumt dem Kunde das Benutzungsrecht beim Kauf auf unbegrenzte Zeit ein, kann diesen Vertrag jedoch aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung mit eingeschriebenem Brief auflösen, ohne dass der Kunde Anspruch auf, auch nur teilweise Rückzahlung des Entgeltes hat. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

(1) eine schwere Vertragsverletzung durch den Kunden, die trotz einer angemessenen Nachfrist nicht behoben wird,

(2) die Eröffnung des Vor-, Ausgleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Abweisung eines Konkursverfahrens mangels Kosten deckenden Vermögens.

Bei Auflösung des Vertrages hat der Kunde die Software auf dem Webserver zu löschen, dies auf Anforderung des Her-stellers schriftlich zu bestätigen und die Software auf Datenträgern samt Dokumentation inkl. aller auch nur teilweisen Vervielfältigungen (Kopien) ebenfalls zu löschen.

§ 11 Unterlagen

Der Kunde darf Abschriften, Auszüge oder auch nur teilweise Kopien von Unterlagen, Aufzeichnungen, Notizen, Entwürfen, Beschreibungen, Diagrammen, Programmen etc., die er vom Hersteller erhalten hat, in welcher Form auch immer, nur dann und insoweit anfertigen, als dies zur Erfüllung dieses Vertrages notwendig ist.

Der Kunde hat alle in diesem Vertragspunkt angeführten Gegenstände sorgfältig aufzubewahren und davor zu schützen, dass ihr Inhalt Unbefugten zur Kenntnis gelangt. Er anerkennt das ausschließliche Eigentum des Herstellers an diesen und hat sie bei Beendigung des Vertrages dem Hersteller zu übergeben und hat an diesen kein Zurückbehaltungsrecht.

Allgemein gültige Erläuterungen und Konditionen der Software-Nutzungsvereinbarung und der Software-Wartungsvereinbarung § 1 Entgelt und Zahlungsbedingungen

Die von dem Hersteller gestellten Rechnungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum bzw. zum Fälligkeitstermin ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.

Bei Erteilung eines Lastschriftauftrages erfolgt die Abbuchung jeweils zum Monatsanfang oder zum Termin der Erstbuchung.

§ 2 Geheimhaltung & Sicherheit

(1) Die Parteien verpflichten sich, über die ihnen überlassenen oder zugänglich werdenden Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, die dem Datenschutz unterliegen, die wettbewerbsrelevantes Know-how darstellen oder die als vertraulich gekennzeichnet sind (nachfolgend "vertrauliche Informationen" genannt) zeitlich unbeschränkt Verschwiegenheit zu wahren.

(2) Die vertraulichen Informationen dürfen nur im Rahmen des Vertragszweckes genutzt werden. Darüber hinaus dürfen sie weder aufgezeichnet noch weitergegeben oder für eigene Zwecke verwertet werden. Der Hersteller wird durch geeignete vertragliche Abreden mit den für ihn tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung vertraulicher Informationen unterlassen. Mit der Übermittlung vertraulicher Informationen ist ohne eine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung keine Lizenzeinräumung verbunden.

(3) Die Verschwiegenheitspflicht gilt für jede Art der Kenntnis-erlangung, sei es mündlich, in Papierform oder in elektronischer Form (durch Datenübermittlung oder auf Datenträgern), durch die Gestattung von Besichtigungen oder auf andere Weise durch direkte oder indirekte Übermittlung.

(4) Die Parteien treffen alle angemessenen Vorkehrungen, um einen Zugriff Dritter auf vertrauliche Informationen der anderen Partei zu vermeiden (z.B. Zugangskontrolle).

(5) Die Parteien sind berechtigt, im Zusammenhang mit einzelnen Geschäftsvorfällen während der laufenden Geschäftsbeziehung Handakten in physischer oder elektronischer Form anzulegen.

§ 3 Sonstige Bestimmungen

(1) In diesem Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen geregelt.

(2) Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam oder nichtig, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. In diesem Fall werden sich die Parteien auf wirksame Ersatzbestimmungen einigen, die den unwirksamen Bestimmungen in deren Regelungsintentionen und in deren wirtschaftlichen Aus-wirkungen möglichst nahe kommen. Für unbeabsichtigte Regelungslücken gilt das Vorstehende entsprechend.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind schriftlich zu dokumentieren.

(4) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.4.1980, UNCITRAL-Kaufrecht) und des am Sitz des Kunden geltenden internationalen Normenkollisionsrechts sowie der Bundesrepublik Deutschland (für die BRD - Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).

(5) Vorbehaltlich eines abweichenden - nach deutschem Recht - ausschließlichen Gerichtsstandes, vereinbaren die Parteien den Sitz des Herstellers als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Der Hersteller bleibt berechtigt, Klagen gegen den Kunden bei dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gerichts zu erheben.